Internationale Abschlüsse
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsausbildungen
Du hast einen Schulabschluss im Ausland erlangt und möchtest in Niedersachsen eine Ausbildung absolvieren oder eine Berufstätigkeit aufnehmen? Du kannst die Anerkennung Deines Schulabschlusses bei dem Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (RLSB) beantragen, wenn Du …
Weitere Informationen zur Antragstellung findest du im Bildungsportal Niedersachsen oder auf den genannten Internetseiten.
Falls Du keine Schule abgeschlossen hast oder Deine Schulbildung nicht ausreicht, um Deinen Wunschberuf zu erlernen, kannst Du Dich bei einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule anmelden, um einen Abschluss zu erreichen. Die Schule überprüft Deine Schulzeugnisse, um Dich in die richtige Klassenstufe einzuordnen. Unter Umständen sollst Du an einem Probeunterricht teilnehmen oder eine Prüfung ablegen, um den Umfang Deiner Bildung und Deiner Deutschkenntnisse zu testen.
Wenn du eine Ausbildung aufnehmen willst, prüft die Berufsschule, ob Dein ausländischer Schulabschluss Dich dafür qualifiziert. Gegebenenfalls kannst Du hier während der Berufsausbildung den benötigten Abschluss erwerben.
Ob Dein Schulabschluss oder Deine Berufsausbildung ausreicht, um ein Studium aufnehmen zu können, entscheiden die Hochschulen selbstständig. Viele Universitäten haben die Vorprüfung ausländischer Bildungsnachweise an die Organisation uniassist abgegeben. Die entsprechende Website mit einer Auflistung der Hochschulen und Universitäten, die mit uniassist zusammen arbeiten, findest Du unter folgendem Link: uni-assist
Auf der Internetseite von Hochschulstart kannst Du die Regelungen in Bezug auf die Zulassung zu einigen zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin etc.) nachlesen.
Auf Anerkennung in Deutschland kannst Du Dich darüber informieren, ob Du einen offiziellen „Anerkennungsbescheid“ brauchst, um in Deinem gelernten Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Beim IQ-Netzwerk Niedersachsen findest Du Informationen zu folgenden Fragen:
Die Mitarbeiter*innen beraten Dich auch über mögliche Weiterbildungen, falls Deine Qualifikation für eine Anerkennung nicht ausreicht.